Welche Vorteile haben Sie durch eine Verwaltung
durch uns?
- sämtliche Verwaltungsaufgaben erledigen wir zügig, fachgerecht und vor allem unbürokratisch.
- Unsere übersichtliche Buchführung gewährleistet jederzeit einen transparenten Nachvollzug jeder
einzelnen Buchung, kein Cent geht verloren.
- Eigentümer werden regelmäßig über die einzelnen Buchungen und die aktuellen
Kontostände informiert.
- für Ihre Steuererklärung bekommen Sie eine ausführliche
Einnahmen / Ausgaben Überschussrechnung.
- bei Auswahl eines Mieters überprüfen wir die Bonität und setzen entsprechende
Sicherheitsleistungen fest.
- Unsere Mietverträge beinhalten alle nach der neuen Mietrechtsreform noch zulässigen Klauseln um
Sie vor " schwarzen Schafen " weitestgehend zu schützen und Ihnen im Streitfall eine rechtlich
gestärkte Position zu verschaffen.
- nach erfolgloser Anmahnung von Miet- oder Hausgeldrückständen wenden wir uns persönlich an
den Schuldner. Diese Vorgehensweise hat eine hohe Erfolgsquote und verhindert in den meisten
Fällen die kostenintensiven gerichtlichen Maßnahmen.
- kleinere Reparaturen führen wir schnellstmöglich und kostengünstig selber durch.
- durch regelmäßige Teilnahme an Fachseminaren sind wir stets auf dem aktuellem Kenntnisstand im
Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sollte uns dennoch einmal ein Fehler unterlaufen, ist dieser
" Unglücksfall " durch unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, damit Ihnen in
einem solchen Fall keine Kosten entstehen.
- Jedem Kunden bieten wir die Möglichkeit, sich durch einen individuellen Verwaltervertrag relativ
unverbindlich von unseren Leistungen zu überzeugen. So bieten wir z.B. auch kürzere
Vertragslaufzeiten als die üblichen 5 Jahre an. Ferner besteht die Möglichkeit
Sonderkündigungsrechte zu vereinbaren. Sie müssen sich nicht sofort über einen langen
Zeitraum fest an uns binden.
- Teilleistungen wie z.B. die kaufmännische Verwaltung werden von uns ebenso korrekt erbracht wie
die komplette Verwaltung Ihrer Immobilie.
- Unsere Vergütung liegt in vielen Fällen unter der üblichen Verwaltergebühr oder den gesetzlichen
Bestimmungen.